* Sollte eine gesetzliche Anordnung die Durchführung einer Veranstaltung untersagen, wird die Konferenz-/Seminargebühr storniert bzw. auf einen späteren Durchführungstermin umgebucht. Erfolgt ein Storno durch den Teilnehmer bzw. das Unternehmen aufgrund eines internen Verbotes, wird der gesamte Betrag nach der 14-tägigen Stornofrist in Rechnung gestellt.